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Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln beträgt bei dem Kauf von neuen Produkten, soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, 24 Monate, bei gewerblichen Kunden (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) beträgt die gesetzliche Mängelhaftungsfrist 12 Monate. Die gesetzliche Mängelhaftungsfrist  beim Kauf von gebrauchten Produkten beträgt bei Veräußerung an Verbraucher 12 Monate; im Übrigen wird das gesetzliche Mängelhaftungsrecht für gebrauchte Produkte ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels vor. Dies ist Grundlage jeglicher Bestellung.
Von dem gesetzlichen Mängelhaftungsrecht ausgeschlossen sind Verschleißteile (wie z.B. Gummiteile, Batterien, Keilriemen), Karosserieteile und Überlastungsschäden, ebenso wie veränderte Geräte.
Die Verrichtung aller Einstell- und Justierarbeiten sind vollständig von dem gesetzlichen Mängelhaftungsrecht ausgeschlossen.
Die gesetzliche Mängelhaftung ist ausgeschlossen hinsichtlich der Teile, wenn die Mängel durch natürlichen Verschleiß, Temperatur-, Witterungseinflüsse sowie durch Defekte infolge mangelhaften Anschlusses, Aufstellung, Bedienung, Schmierung oder Gewalt entstanden sind.
Weiterhin wird für Schäden durch ungeeignete, missbräuchlichen Verwendung der Maschine z.B. unsachgemäße Änderungen oder eigenverantwortliche Instandsetzungsarbeiten des Eigentümers oder von Dritten, aber auch bei vorsätzlicher Maschinenüberlastung keinerlei gesetzliche Mängelhaftung übernommen.

Ersatzteile sind über uns zu beziehen.

Das gesetzliche Mängelhaftungsrecht /Reklamationen werden nur in schriftlicher Form (per Brief, Fax, email) anerkannt.

Siehe auch AGB's.

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